Festivalförderung
Die MV Filmförderung fördert im Rahmen der Festivalförderung die Durchführung von Filmfestivals, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit kulturell wertvollen Filmen zum Ziel haben. Sie soll ferner Leuchtturmprojekte von herausragender überregionaler Bedeutung unterstützen und das vielfältige Filmschaffen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Region repräsentieren.
Wer kann beantragen?
Antragsteller:in ist der / die Veranstalter:in des Festivals.
Form der Förderung
Förderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten ist möglich. Von einem Regionaleffekt von 100 Prozent kann begründet abgewichen werden.
Förderung beantragen
Förderanträge sind postalisch an die MV Filmförderung GmbH zu richten:
MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig. Dafür bietet unser Team Telefon- oder Videokonferenzen an.
Der nächste Einreichtermin ist der 15. November 2023.
Ansprechpartner
Gesine Eschen
Förderung
g.eschen@mv-filmfoerderung.de
Marco Voss
Förderung
+49 385 / 595 87 492
m.voss@mv-filmfoerderung.de