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MV Filmförderung.
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Drehgenehmigungen

Eine allgemeine Drehgenehmigung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nicht erforderlich.

Generell muss bei sämtlichen kommerziellen Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen das Einverständnis des Eigentümers des Motivs vorliegen. Je nach Lage des Motivs ist eine Drehanfrage an Privatpersonen, Unternehmen oder bei der zuständigen Stadt bzw. Kommune zu stellen.

Kommunale oder städtische Ansprechpartner sind das Ortsamt/Ordnungsamt oder direkt der/die Bürgermeister:in der Gemeinde. Wer der/die spezielle Ansprechpartner:in ist, erfahrt ihr in der Regel von der Pressestelle des Ortes.

TV-Berichterstattung

Für die TV-Berichterstattung mit kleinem Reportage-Team werden Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder vor bestimmten Sehenswürdigkeiten oft ohne vorherige Anmeldung toleriert. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Demonstrationen oder Feste.

Außenaufnahmen auf Straßen und Plätzen

Bei aufwendigen Außenaufnahmen auf Straßen und Plätzen ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Abhängig von der Sachlage kommt die Verkehrsbehörde mit ins Spiel, die solche Sondernutzungen ähnlich wie Baustellen o. ä. regelt. Je nach Aufwand sind Vor-Ort-Besichtigungen und schriftliche Unterlagen zu Drehaufwand, Sperrungen, Parkplätzen und Beschilderungen nötig, über die auch die Polizei informiert werden muss. Zusätzlich können Belange des Umweltamtes, der Feuerwehr oder des Tiefbauamtes betroffen sein (Lärm- und Lichtbelästigungen, Grünflächennutzung, Wegenutzung, Kabelwege, Brandschutz).

Flugaufnahmen

Für die kommerzielle Arbeit an Flugaufnahmen mit Koptern oder sogenannten Kamera-Drohnen (max. 100 m Flughöhe) ist der Besitz einer Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde MV (Sitz in Schwerin) nötig. Hinzu kommt eine Genehmigung zur Sondernutzung durch Ordnungsamt und Polizei. Einschränkungen bestehen u. a. bei Dreharbeiten über Menschenmassen, privaten Grundstücken, Naturschutzgebieten und in der Nähe von Flughäfen.

Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete und Küsten

Besondere Einschränkungen sind zu beachten bei Dreharbeiten in Mecklenburg-Vorpommerns Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten und Küsten. Bei Dreharbeiten in einem Nationalpark reicht die Genehmigung der jeweiligen Nationalparkverwaltung möglicherweise nicht aus, sondern das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) muss ebenfalls zustimmen.

Wälder

Bei geplanten Dreharbeiten im Wald benötigen Filmteams nach §29 LWaldG (Nutzung die über den Zweck der Erholung hinaus geht) eine Drehgenehmigung vom jeweils zuständigen Forstamt.

Dreharbeiten auf der Ostsee

Für alle Dreharbeiten auf der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern ist das Wasser- und Schifffahrtsamt in Stralsund der Ansprechpartner.

Betriebsverbote / Überflugverbote für Camera-Operator

  • Wohngrundstücke (Schutz der Privatsphäre)
  • Menschenansammlungen ( Schutz vor Abstürzen und Angst)
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks, europäische Vogelschutzgebiete
  • Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung
  • Justitzvollzugsanstalten
  • Truppen und Einrichtungen der Bundeswehr
  • Gebäude/ Grundstücke Regierung und Behörden, u.a. Liegenschaften Polizei und anderer Sicherheitsbehörden
  • Unglücksorte und Katastrophengebiete, Einsatzorte BOS
  • Krankenhäuser
  • Transport Explosiv- und Gefahrstoffe, Gegenstände, die bei Abwurf Panik, Furcht oder Schrecken hervorrufen

Ansprechpartnerin

Antje Naß
Film Commission

+49 385 / 593 83 404
a.nass@mv-filmfoerderung.de

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