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MV Filmförderung.
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Talentförderung

Die MV Filmförderung fördert im Rahmen der Talentförderung die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, branchenspezifischen Weiterbildungen oder Trainingsprogrammen.

Die MV Filmförderung fördert im Rahmen der Talentförderung die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, branchenspezifischen Weiterbildungen oder Trainingsprogrammen.

Wer kann beantragen?

Akteur:innen der Kreativwirtschaft, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Voraussetzungen für die Anerkennung personengebundener Leistungen als Regionaleffekt erfüllen.

Art der Förderung

Festbetragsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 5.000 Euro.

Förderung beantragen

Förderanträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen sind postalisch an die MV Filmförderung zu richten:

MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig. Dafür bietet unser Team Telefon- oder Videokonferenzen an.

Richtlinie & Anträge

Ansprechpartner

Gesine Eschen
Förderung
g.eschen@mv-filmfoerderung.de

Marco Voss
Förderung
+49 385 / 595 87 492
m.voss@mv-filmfoerderung.de

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