Kinoinvestitionsprogramm
Mit dem Kinoinvestitionsprogramm „Film Ab!“ unterstützt die MV Filmförderung Kinobetreiber:innen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Modernisierung und Verbesserung von Kinos. Damit soll die Kinoinfrastruktur im Land nachhaltig gestärkt werden und ein Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche geleistet werden.
Ziel des Kinoinvestitionsprogramms ist es, die Kinos in ihrem wiederaufgenommenen Betrieb nach der pandemiebedingten Schließung zu unterstützen. Dabei werden insbesondere Präventions- und/oder Schutzmaßnahmen in Zusammenhang mit Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie (z.B. Belüftungssysteme mit entsprechenden Filteranlagen) sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb (z.B. digitale Projektions- und Tontechnik) gefördert. Weiter soll durch die gezielte Unterstützung der Kinos der digitale Wandel, zeitgemäße Standards bei Barrierefreiheit und die Anschaffung klimaneutraler Technik vorangetrieben werden.
Wer kann beantragen?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben. Abspielstätte im Sinne dieser Richtlinie ist jede Örtlichkeit, in der öffentliche Filmvorführungen gegen Entgelt stattfinden, darunter fallen auch die temporären und saisonalen Abspielstätten sowie Autokinos.
Art der Förderung
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
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- 80% der förderfähigen Kosten für gewerbliche Kinos / Antragsteller:innen oder
- 90% der förderfähigen Kosten für nichtgewerbliche Kinos / Antragsteller:innen
höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos mit zwei und mehr Sälen, jedoch maximal 100.000 Euro pro Kino.
Förderungen von mehr als 30.000 Euro werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (insbesondere FFA) nicht möglich sind.
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- für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos förderfähige Kosten als Ko-Finanzierungsanteil zum Zukunftsprogramm Kino der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) bis zu einem Anteil von 90 %, gemindert um den Anteil der FFA, höchstens jedoch 60.000 Euro
Förderung beantragen
Förderanträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen sind postalisch an die MV Filmförderung zu richten:
MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin
Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig. Dafür bietet unser Team Telefon- oder Videokonferenzen an.
Ansprechpartnerin
Lina Claudi
Förderung / Assistenz der Geschäftsführung
+49 385 / 595 87 493
l.claudi@mv-filmfoerderung.de