Produktion
Im Rahmen einer Produktionsförderung wird die Herstellung von programmfüllenden Filmen sowie in Fällen von herausgehobener kulturwirtschaftlicher Bedeutung auch von sonstigen audiovisuellen Medien gefördert.
Wer kann beantragen?
Produzent:innen
Art der Förderung
Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben des Projekts, maximal jedoch 250.000 Euro pro Projekt. Die Förderung erfolgt durch Vergabe von bedingt rückzahlbaren Darlehen.
Bei Dokumentarfilmen und sonstigen Medienproduktionen mit Gesamtherstellungskosten unter 200.000 Euro und Spielfilmen mit Gesamtherstellungskosten von unter 1 Mio. Euro kann die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Hochschulprojekte und Eigenproduktionen von Rundfunkveranstaltern sind von der Förderung ausgeschlossen.
Hinweis ökologische Standards
Produzent:innen verpflichten sich mit der Antragstellung zur Einhaltung der Ökologischen Standards. Alle Informationen unter: www.green-motion.org
Produktionsunternehmen, die eine Förderung erhalten haben, sind verpflichtet, einen Abschlussbericht zur Einhaltung der ökologischen Standards vorzulegen. Dieser Bericht ist digital bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einzureichen. Dort stehen auch alle relevanten Vorlagen und Informationen zum Verfahren (aktuelle Fassung der Standards, FAQ, Informationen zum Nachweisverfahren) bereit.
Die Einreichung erfolgt unabhängig davon, ob eine Bundesförderung beteiligt ist. Für das Produktionsunternehmen entsteht keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.
Der von der FFA erstellte Prüfbericht ist bei allen beteiligten Förderungen spätestens im Rahmen der Schlussprüfung vorzulegen. Die Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung ist Voraussetzung für die Auszahlung der letzten Förderrate.
Weitere Hinweise zu Abläufen und Dokumentationspflichten entnehmen Sie bitte diesem Infoblatt.
Förderantrag einreichen
Förderanträge können ausschließlich online über unser Antragsportal gestellt werden. Pro Jahr finden drei Förderrunden statt.
Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig. Dafür bietet unser Team Telefon- oder Videokonferenzen an.
Für die Einreichung ist eine einmalige Registrierung im Portal erforderlich, über den persönlichen Zugang können auch zukünftig Förderanträge gestellt werden.
Ansprechpartner

Gesine Eschen
Förderung/Prüfung
g.eschen@mv-filmfoerderung.de

Marco Voss
Förderung/Beratung
+49 385 / 595 87 492
m.voss@mv-filmfoerderung.de