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MV Filmförderung.
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Hilfe in der Corona-Pandemie: Nachförderung für bereits in MV geförderte Filmprojekte

Filmproduktionen, deren Umsetzung für 2020 geplant war, können eine Nachförderung von Mehrkosten beantragen. Die Höhe der Nachförderung orientiert sich dabei an der ursprünglich zugesagten Produktionsförderung.

Maßgeblich für die Nachförderung sind aufgrund der Corona-Krise entstandene Mehrkosten für Filmproduktionen, die nach dem 18. März 2020 entstanden sind und voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 entstehen werden.

Voraussetzungen

  • vorherige Förderung  im Rahmen einer Filmfördermaßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (einschl. Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern,  Zusätzliche Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern sowie Produktionen, die bereits eine schriftliche Förderzusage von der MV Filmförderung oder der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben)
  • Förderfähig sind ausschließlich nachweislich entstandene Mehrkosten für Schutzmaßnahmen, die pandemiebedingt zum Tragen kamen.
  • Die Mehrkosten müssen in Mecklenburg-Vorpommern entstanden sein und einen Regionaleffekt von 100 Prozent erfüllen, d.h. sie müssen mindestens die Höhe der beantragten Nachförderung erreichen.

Einreichfrist: 3. Mai 2021

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