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MV Filmförderung.
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Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen

Die MV Filmförderung fördert die Durchführung von Trainings- und Qualifizierungsinitiativen mit bis zu 80 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen von Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen und Medienevents, Branchenexperten sowie Film- und Medienverbände.

Art der Förderung

Festbetragsförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 5.000 Euro. Bei herausragender Bedeutung eines Vorhabens für Mecklenburg-Vorpommern kann in Ausnahmefällen hiervon abgewichen werden.

Förderung beantragen

Förderanträge inklusive aller erforderlichen Unterlagen sind postalisch an die MV Filmförderung zu richten:

MV FILMFÖRDERUNG GmbH
-Antragstellung-
Goethestraße 90/92
19053 Schwerin

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig. Dafür bietet unser Team Telefon- oder Videokonferenzen an.

Richtlinie & Anträge

Ansprechpartner

Gesine Eschen
Förderung/Prüfung
g.eschen@mv-filmfoerderung.de

Marco Voss
Förderung/Beratung
+49 385 / 595 87 492
m.voss@mv-filmfoerderung.de

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