Hilfe in der Corona-Pandemie: Nachförderung für bereits in MV geförderte Filmprojekte

Die MV Filmförderung GmbH ermöglicht Filmproduktionen, deren Umsetzung für 2020 geplant war, die Beantragung einer Nachförderung von Mehrkosten.

Aufgrund der Corona-Pandemie waren in Mecklenburg-Vorpommern arbeitende Produktionsfirmen mitunter gezwungen, die Arbeit an ihren im Land geförderten Projekten zu unterbrechen, zu verschieben oder aber unter verschärften Bedingungen fortzusetzen. Dies führt zu längeren Produktionszeiten und erhöht auch die Planungsunsicherheit erheblich. Für dabei entstandene Mehrkosten kann ab sofort eine Nachförderung beantragt werden.

Voraussetzung dafür ist die vorherige Förderung eines audiovisuellen Projekts im Rahmen einer Filmfördermaßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dazu zählen die Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern sowie die Zusätzliche Filmförderung MecklenburgVorpommern, deren Projektbetreuung jeweils beim Mecklenburg-Vorpommern Film e. V. im Filmbüro MV in Wismar liegt.

Produktionen, die bereits eine schriftliche Förderzusage von der MV Filmförderung GmbH oder der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, kommen ebenfalls als Antragstellende in Betracht. Maßgeblich für die Nachförderung sind aufgrund der Corona-Krise entstandene Mehrkosten für Filmproduktionen, die nach dem 18. März 2020 entstanden sind und voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 entstehen werden. Förderfähig sind ausschließlich nachweislich entstandene Mehrkosten für Schutzmaßnahmen, die pandemiebedingt zum Tragen kamen.

Dabei orientiert sich die mögliche Höhe einer Nachförderung an der ursprünglich zugesagten Produktionsförderung. Die Mehrkosten müssen in Mecklenburg-Vorpommern entstanden sein und einen Regionaleffekt von 100 Prozent erfüllen, d.h. sie müssen mindestens die Höhe der beantragten Nachförderung erreichen.

In enger Zusammenarbeit mit dem Filmbüro MV wird die MV Filmförderung GmbH die nachgeförderten Projekte betreuen. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Gesine Ploen zur Verfügung.

Einreichfrist: 3. Mai 2021

Ansprechpartner

Gesine Eschen
Förderung
g.eschen@mv-filmfoerderung.de

Marco Voss
Förderung
+49 385 / 595 87 492
m.voss@mv-filmfoerderung.de