Mit einem Hilfsprogramm will die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Kinos zur Wiedereröffnung nach den coronabedingten Schließungen unterstützen. Spielstätten haben die Möglichkeit einen nichtrückzahlbaren Zuschuss aus dem MV-Schutzfond zu erhalten.

Bei dem Programm “Aus Eins mach Drei – Cinema Contra Corona” werden für jede verkaufte Kinokarte:
→ in gewerblichen Kinos die Kosten für jeweils eine weitere Karte
→ in nicht-gewerblichen Kinos für zwei weitere Karten
→ und für das Abspiel von Filmen, die durch Landesmittel gefördert wurden, jeweils drei Karten erstattet.

Insgesamt werden Landeshilfen in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Pro Kino können bis zu 10.000 Euro vergeben werden. Die Antragstellung ist jeweils für einen abgelaufenen, vollständigen Monat möglich.

Anträge sind an kino@stk.mv-regierung.de zu richten.

Hier gehts zum Antrag

Weitere Infos zum Hilfsprogramm der Landesregierung MV gibts hier.